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   BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 139/07 B   

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https://dejure.org/2008,65422
BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 139/07 B (https://dejure.org/2008,65422)
BSG, Entscheidung vom 24.04.2008 - B 4 RS 139/07 B (https://dejure.org/2008,65422)
BSG, Entscheidung vom 24. April 2008 - B 4 RS 139/07 B (https://dejure.org/2008,65422)
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  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen,

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 139/07 B
    Hierzu verweist er auf die Senatsentscheidungen vom 10.4.2002 (B 4 RA 56/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 4) und vom 31.7.2002 (B 4 RA 62/01 R - veröffentlicht bei Juris); zu den persönlichen Voraussetzungen der AVIwiss sei ein Urteil des BSG noch nicht ergangen.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Altersversorgung der

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 139/07 B
    Hierzu verweist er auf die Senatsentscheidungen vom 10.4.2002 (B 4 RA 56/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 4) und vom 31.7.2002 (B 4 RA 62/01 R - veröffentlicht bei Juris); zu den persönlichen Voraussetzungen der AVIwiss sei ein Urteil des BSG noch nicht ergangen.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 139/07 B
    10 Soweit der Kläger mit seinem Vortrag zum Ausdruck bringen will, das LSG habe in der Sache falsch entschieden, eröffnet dies die Revisionsinstanz nicht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 139/07 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 02.08.2006 - B 8 KN 31/05 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 139/07 B
    Insoweit kommt es lediglich auf die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt an; eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts ist nicht zu erwarten (zum Erfordernis, sich nicht nur mit einzelnen Entscheidungen, sondern mit der gesamten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem aufgeworfenen Fragenkomplex auseinanderzusetzen, vgl BSG Beschluss vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - veröffentlicht bei Juris, RdNr 11 und 13).
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